Rückgabe und Gewährleistung beim internationalen Online-Shopping

Für die Gültigkeit der Rückgabe- und Gewährleistungsrechte ist generell der Sitz des Verkäufers entscheidend. Zuallererst solle man als Käufer daher überprüfen wo der Händler seinen Sitz hat, davon hängen die rechtlichen Zuständigkeiten ab. Befindet sich der Sitz des Verkäufers in der EU gelten im Prinzip die gleichen Rechte für Gewährleistung und Rückgabe wie in Deutschland. Allerdings kann die Durchsetzung dieser Rechte durchaus etwas schwieriger sein, da der Zugriff auf Händler im Ausland nicht so einfach ist wie im Inland. Immerhin kann der Verbraucher in Streitfällen die örtlichen Gerichten anrufen, denn die Zuständigkeit des Gerichtes richtet sich nach dem Wohnsitz des Käufers. Schwieriger ist es bei Einkäufen außerhalb der europäischen Union, hier gilt normalerweise nicht das deutsche Recht und auch der Klageweg ist zumeist nicht in Deutschland beschreitbar.
Ein Forum zum Kaufrecht für spezielle Fragen findet sich hier.
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