Vertragsabschluss im Internet

Auch beim Kauf bzw. Verkauf im Internet werden Vertragsabschlüsse als rechtliche Grundlage verwendet. Beide Seiten, Käufer sowie Verkäufer müssen eine Willenserklärung abgeben, die übereinstimmen muss. Im Falle des Internets und dem Geschäft durch dieses wird diese Willenserklärung durch den Email-Verkehr geregelt. Dabei kommt es auf die Art des Vertrages an ob zusätzlich noch Unterschriften bzw. elektronische Signaturen geleistet werden müssen. Informieren Sie sich darüber beim Händler Ihres Interesses.
Bestellungen im Internet sind in der Regel ohne elektronische Signatur oder Unterschrift wirksam solange die Wirksamkeit nachgewiesen werden kann. Dies wird in Form einer Bestellbestätigung per Email erfolgen, wodurch Ihnen als Käufer signalisiert wird, dass man Ihre Bestellung registriert hat. Hat der Händler eine Email-Adresse von Ihnen verlangt, so müssen Sie als Kunde natürlich auch davon ausgehen, dass alles weitere (Bestellbestätigung, Lieferungsmitteilungen) per Email geregelt wird. Mittlerweile ist dies bei den meisten Online Shops der Fall und eine zusätzliche Bestätigung per Briefpost ist eher selten geworden.
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